Fähigkeitsausweis
Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. Chauffeure die bereits im Besitz des Ausweises sind benötigen den Fähigkeitsausweis für den Personentransport (Kat. D/D1) ab 1. September 2013 und denjenigen für den Gütertransport (Kat. C/C1) ab 1. September 2014. Um diesen Fähigkeitsausweis zu erlangen müssen die Fahrer/innen sich regelmässig weiterbilden.
Wurde das Gesuch für einen Lernfahrausweis dieser Kategorien nach dem 1. September 2009 eingereicht, müssen für den Erhalt des Fähigkeitsausweises vom angehenden Chauffeur, neben der theoretischen und praktischen Führerprüfung, verschiedene CZV Prüfungen bestanden werden.
Dies bedeutet, dass Chauffeure die gewerbsmässig Güter oder Personen transportieren, zusätzlich zur bisherigen Theorie- und Praxisprüfung, weitere zwei oder sogar drei Prüfungen absolvieren müssen.
Die Vorbereitungen auf diese Prüfungen können Sie ebenfalls bei der Fahrschule Urs Melliger absolvieren.
Aufwand und Kosten auf Anfrage.